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Track 27 | Doppelte Haushaltsführung: Miete für einen Pkw-Stellplatz als Werbungskosten
Ist ein Pkw für die berufliche Tätigkeit nicht erforderlich, sind die Kosten für einen separat angemieteten PKW-Stellplatz am Beschäftigungsort nach einem Urteil des Hessischen FG nicht im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abzugsfähig. Das letzte Wort hat der BFH, bei dem das Revisionsverfahren anhängig ist.
Arbeitnehmern und Selbständigen, die aus beruflichen Gründen neben ihrer Hauptwohnung am Wohnort einen weiteren Hausstand am Beschäftigungsort haben, winkt eine kräftige Steuerersparnis. Während andere Steuersparmöglichkeiten längst eingeschränkt worden sind – denken Sie nur an das häusliche Arbeitszimmer –, werden die Mehrkosten für einen Zweithaushalt problemlos auch in vierstelliger Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anerkannt.
Wie sieht es aus, wenn im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung am Beschäftigungsort eine Garage oder ein Stellplatz separat angemietet wird? Kann die Miete dann steuermindernd geltend gemacht werden? Das Hessische Finanzgericht hat dies aktuell verneint. Zumindest dann, wenn ein Pkw dienstlich nicht benötigt wird, könne die Miete für den Stellplatz nicht berücksichtigt werden....