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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 25 | Reisekosten: Pauschale Übernachtungsaufwendungen von Fernfahrern

Beim BFH ist die Frage anhängig, welche Anforderungen an den Nachweis von Übernachtungsnebenkosten bei Berufskraftfahrern zu stellen sind, die in der Schlafkabine des LKW übernachten. Der BFH muss klären, ob die Schätzung einer Pauschale von 5 € pro Übernachtung zulässig ist.

Haben Sie Fuhrunternehmer oder Berufskraftfahrer unter Ihren Mandanten? Nun, dann ist ein Verfahren für Sie interessant, das beim BFH unter dem Aktenzeichen neu anhängig ist. Der für Lohnsteuerfragen zuständige VI. Senat muss klären: Welche Anforderungen sind an den Nachweis von Übernachtungsnebenkosten zu stellen? Und zwar bei LKW-Fahrern, die in der Schlafkabine ihres Fahrzeugs übernachten.

Fernfahrern, die auf Rastplätzen in einer Kabine im LKW schlafen, entstehen zwar für die Übernachtung selbst keine Kosten. Es fallen aber Nebenkosten an. Insbesondere für die Benutzung von sanitären Einrichtungen, sprich Toiletten und Duschen. Auch für die Stromnutzung wird zuweilen eine Gebühr fällig. Eine amtliche Pauschale gibt es nicht. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte aber im Jahr 2005 bei einem LKW-Fahrer die Nebenkosten auf 5 € pro Nacht geschätzt. Be...