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EuGH 12.12.2002 Rs. C-324/00, IWB 2/2003
Steuerrecht; | Europarechtswidrigkeit des § 8a KStG
Der EuGH hat in der Rs. C-324/00 mit Urt. v. wie folgt entschieden: Art. 43 EG ist dahin auszulegen, dass er einer Maßnahme wie der in § 8a Abs. 1 Nr. 2 des KStG enthaltenen entgegensteht.