Entfernungspauschale und offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung
BFH zur Entfernungspauschale
[i]BFH, Urteile vom 16. 11. 2011 - VI R 46/10 NWB BAAAE-01833 und VI R 19/11 NWB RAAAE-01832 Die Kraftstoffpreise befinden sich auf einem Rekordniveau und reißen insbesondere durch die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Millionen von Berufspendlern große Lücken ins persönliche Budget. Umso wichtiger deshalb, wie die meist zwangsläufig entstehenden beruflichen Aufwendungen steuerlich zu berücksichtigen sind. In seinen beiden Entscheidungen VI R 46/10 und VI R 19/11 vom konkretisierte der BFH die Auslegung der vom Gesetz eingeräumten Möglichkeit, anstatt der kürzesten Fahrtstrecke eine „offensichtlich verkehrsgünstigere” Straßenverbindung anzusetzen. Dipl.-Kaufmann Lukas Hilbert skizziert die zentralen Aussagen dieser BFH-Entscheidungen und erläutert ab Seite 370 ihre praktischen Folgen für die Arbeitnehmer.
Die Entfernungspauschale jedenfalls deckt nur einen Teil der Fahrtkosten. Deshalb war es auch nicht weiter überraschend, dass wahlkämpfende Politiker eine Erhöhung der Pauschale als soziale Wohltat für die Pendler ins Spiel brachten. Prof. Dr. Frank Hechtner hat für die Süddeutsche Zeitung ausgerechnet, wer von einer Erhöhung um zum Beispiel 10 Cent profitieren würde: Bedingt durch den Tarifverlauf sparen gut verdienende alleinstehende Arbeitnehmer am meisten. Letztendlich zeigt sich, wie wenig geeignet das Einkommensteuergesetz ist, solche Mehrbelastungen abzumildern.
Lageberichterstattung: Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren
[i]Wiechers, Entwicklung der Lageberichterstattung, Teil 1: Neue Anforderungen, BBK 6/2012 S. 270 NWB OAAAE-03829 In BBK 6/2012 bildete ein Überblicksbeitrag über Umfang und Inhalt des Lageberichts den Auftakt einer Beitragsreihe zur Entwicklung der Lageberichterstattung. Im Teil 2 beschäftigt sich WP/StB Klaus Wiechers ab Seite 363 mit der Berichterstattung über die finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren. In der folgenden BBK-Ausgabe wird es in Teil 3 um die Risikoberichterstattung gehen, während sich der abschließende Teil 4 dann mit der Prognoseberichterstattung befassen wird.
Ab Seite 378 erklärt Dipl.-Finanzwirt (FH) Karl-Hermann Eckert, wie bei einem Gebrauchtwaren-Händler die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG funktioniert. Da die Standardkontenrahmen für die Differenzbesteuerung keine Konten vorhalten, macht er einen Buchungsvorschlag und zeigt zusätzlich, wie die Umsätze in der Voranmeldung zu erklären sind.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2012 Seite 345
HAAAE-07430