Arbeitshilfe - Stand: 13.08.2014

Erstattungszinsen: Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot - Mustereinspruch

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Dürfen - nach Maßgabe des - im Jahr 2004 gezahlte Erstattungszinsen nicht als Einnahmen aus Kapitalvermögen erfasst werden, weil die durch das JStG 2010 vom 8. Dezember 2010 ( BGBl 2010 I S. 1768) in das EStG eingefügte Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG, die nach § 52a Abs. 8 Satz 2 EStG auf alle noch offenen Einkommensteuerveranlagungen anzuwenden ist, gegen das Rückwirkungsverbot verstößt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
GAAAE-07426