Kindergeld: In Deutschland wohnender polnischer Staatsbürger mit Kind in Polen
Leitsatz
Ein polnischer Staatsbürger, der in Deutschland seinen Wohnsitz hat und ALG II bezieht, hat einen Kindergeldanspruch für
seine in Polen im Haushalt der mit ihm nicht verheirateten Kindsmutter untergebrachtes Kind.
Hat der Kl. in Deutschland seinen Wohnsitz und bezieht er hier ALG II-Leistungen, so unterliegt er den Rechtsvorschriften
des Wohnsitzstaates Deutschland.
Die Prioritätsregeln gemäß Art. 68 der VO (EG) Nr. 883/2004 sind nicht anwendbar, wenn ein Anspruch auf Familienleistungen
in Polen nicht besteht und diese auch nicht gezahlt werden.
Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 DVO (EG) 987/2009, wonach alle beteiligte Personen unter die deutschen Rechtsvorschriften
fallen und in Deutschland wohnen, gilt nur für Familienangehörige, nicht aber für die unverheiratete Kindesmutter in Polen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): ZAAAE-07395
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