Der Gesetzgeber war befugt, mit dem JStG 2010 die Besteuerung von Erstattungszinsen nach § 233a AO im Rahmen einer echten
Rückwirkung anzuordnen, da hierdurch lediglich eine Gesetzeslage geschaffen wurde, die vor der BFH-Entscheidung VIII R 33/07
(Urteil vom , BStBl II 2011, 103) gefestigter Rechtsprechung und Rechtspraxis entsprach.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): StBW 2012 S. 345 Nr. 8 EAAAE-07389
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