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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 51/10

Gesetze: AO §227 StromStG § 1 Abs. 1StromStG § 5 Abs. 1 Satz 1StromStG § 5 Abs. 2

Stromsteuer: Erlass bei Zahlungsunfähigkeit des Letztverbrauchers

Leitsatz

Der Stromschuldner hat keinen Anspruch auf Billigkeitserlass der Stromsteuer nur weil sie wegen Zahlungsunfähigkeit des Letztverbrauchers nicht auf ihn abgewälzt werden kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAE-07384

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