Abschirmungskosten an Eigentumswohnung gegen hochfrequente Strahlung als außergewöhnliche Belastungen
Leitsatz
Die Kosten einer an der eigenen Wohnung durchgeführten Hochfrequenzabschirmung gegen stark auffällige und aus baubiologischer
Sicht nicht mehr zu akzeptierende Mobilfunkstrahlung sind bei Vorlage einer privatgutachtlichen ärztlichen Bescheinigung als
außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen. § 64 Abs. 1 Nr. 2 EStDV ist auf Umbaumaßnahmen nicht anzuwenden.
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 609 Nr. 10 EFG 2012 S. 1345 Nr. 14 KÖSDI 2012 S. 17970 Nr. 7 StBW 2012 S. 346 Nr. 8 DAAAE-07359
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