Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Doppelbesteuerung; | kein Abzug der schweizerischen Verrechnungssteuer in Missbrauchsfällen
(1) Die Verwendung einer inzwischen überholten Firmenbezeichnung bei der Adressierung von Gewinnfeststellungsbescheiden einschließlich jener VA, mit denen eine Änderung solcher Bescheide abgelehnt wird, ist schon deshalb unschädlich, weil sich Bescheide dieser Art nicht an die Personengesellschaft als solche, sondern an die einzelnen Gesellschafter, die den Gegenstand der Feststellung anteilig zu versteuern haben, richten. (2) Der Abzug der schweizerischen Verrechnungssteuer als BA ist auch nach der bis einschließlich 1999 geltenden Gesetzeslage wegen Gestaltungsmissbrauchs ausgeschlossen, wenn die steuerliche Erfassung der Einkünfte in der Schweiz, mag sie aus deutscher Sicht auch abkommenswidrig sein, auf die Zwischenschaltung einer schweizerischen AG zurückgeht, für die wirtschaftliche ...BStBl II 1977, S. 265