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FG München 22.05.2002 7 K 4908/00, IWB 21/2002

Doppelbesteuerung; | Bewertung einer Beteiligung an einer italienischen GmbH bei Verlagerung des Besteuerungsrechts

Eine nach einem DBA (hier: DBA Deutschland-Italien 1925) von der deutschen Besteuerung ausgenommene Beteiligung an einer ausl. Kapitalgesellschaft ist bei Begründung des deutschen Besteuerungsrechts nach einem neu gefassten DBA (hier: DBA Deutschland-Italien 1989) mit dem Wert anzusetzen, den sie im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des neuen DBA hat (, rkr., EFG 2002, S. 1210). • Hinweis: Die Klin., eine inländische GmbH, war über mehrere Jahre an einer italienischen GmbH beteiligt. Im Streitjahr 1993 veräußerte die Klin. die Beteiligung mit Gewinn. In den Jahren vor 1993 hatte sie in der Handelsbilanz mehrere Teilwertabschreibungen i. H. v. insgesamt 700 000 DM auf die Beteiligung vorgenommen, während die Teilwertabschreibungen in der Steuerbilanz nicht berücks...