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Berichtigung des Vorsteuerabzugs
[i]Berechnungsprogramm NWB NAAAD-42021Für die Vorsteuer gilt der Grundsatz, kein Vorsteuerabzug ohne steuerpflichtige Ausgangsumsätze. Nur Unternehmer, die auch Umsatzsteuer abführen müssen, dürfen den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen. Eine Korrektur des Vorsteuerabzugs muss der Unternehmer durchführen, wenn sich innerhalb von fünf Jahren (bei Grundstücken und Gebäuden zehn Jahre) ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse ändern.
Berechnungsprogramm in der NWB Datenbank
[i]Ermittlung des Betrags, um den die Vorsteuer berichtigt werden mussenMit dem Berechnungsprogramm „Vorsteuerabzug-Berichtigung § 15a UStG” aus der NWB Datenbank ermitteln Sie den Betrag, um den die Vorsteuer berichtigt werden muss, wenn sich die Nutzungsart eines Wirtschaftsguts ändert, ein Wirtschaftsgut vollständig entnommen oder veräußert wird oder ein Wirtschaftsgut teilweise entnommen oder veräußert wird. Dabei kann das Programm angewendet werden auf Grundstücke und Gebäude sowie sonstige Wirtschaftsgüter. S. 360
Neben einer Berechnung der [i]Angabe des VoranmeldezeitraumsKorrekturbeträge gibt das Berechnungsprogramm auch an in welcher Erklärung bzw. in welchem Voranmeldungszeitraum der Korrekturbetrag anzumelden ist.
Das Ergebnis erhalten Sie als Tabelle in Kurzform. ...