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OLG Düsseldorf 20.05.2011 I-14 U 36/11, NWB 16/2012 S. 1293

Haftungsrecht | Kein Schaden der Gesellschaft bei Entscheidung gegen kostengünstigere Steuerberaterhonorare

Die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Schädigung des Gesellschaftsvermögens der GmbH setzt zwar keinen Gesellschafterbeschluss nach § 46 Nr. 8 GmbHG voraus. Zugunsten des Mitgeschäftsführers gilt jedoch insoweit ein Haftungsprivileg, wenn er im Rahmen unternehmerischen Ermessens gehandelt hat und sein Handeln auf einer sorgfältigen Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruht. Dieses unternehmerische Ermessen wird nicht dadurch verletzt, dass der Geschäftsführer für die GmbH einen Steuerberater beauftragt, der nach der StBGebV honoriert werden soll. Ein ermessenswidriges Verhalten (oder ein Schaden i. S. von § 43 Abs. 2 GmbHG) ergibt sich insbesondere auch nicht schon daraus, dass ein günstigeres Angebot eines anderen Steuerberaters vorgelegen hat, wenn dessen Vergütungskr...