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OLG Saarbrücken 04.05.2011 5 U 502/10, Kommentierte Nachricht NWB 16/2012 S. 1293

Versicherungsvertragsrecht | Umfang der Beratungspflichten für Versicherer und Makler

Zu den Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers gehört es, dem Versicherungsnehmer die finanziellen Nachteile der Kündigung eines bestehenden steuerbegünstigten Kapitallebensversicherungsvertrags deutlich vor Augen zu führen. Ist insoweit aber in einem Versicherungsantrag nicht eindeutig genug hervorgehoben, dass im Todesfall nur Hinterbliebene i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2b ErbStG Leistungen erhalten sollen und gibt der Versicherungsnehmer seine Lebensgefährtin als Bezugsberechtigte an, dann haftet auch der Versicherer wegen Verletzung eigener Beratungspflichten trotz Einschaltung eines Maklers auf Schadensersatz.