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BFH 31.01.2012 I R 1/11, NWB 16/2012 S. 1289

Körperschaftsteuer | Höhe der zulässigen Konzessionsabgabe

Leistet eine GmbH an ihre Gesellschafterin (Gemeinde) Konzessionsabgaben, die preisrechtliche Höchstsätze überschreiten, liegen nach dem insoweit verdeckte Gewinnausschüttungen vor. Die Größe der Gemeinden, die für die Bestimmung der zulässigen Konzessionsabgabe „Wasser” maßgeblich ist, kann anhand der vom Statistischen Landesamt amtlich fortgeschriebenen Einwohnerzahl bestimmt werden.

Anmerkung:

Die Organtochter der Klägerin, deren Anteilseignerin eine Gemeinde war, zahlte an die Gemeinde für die Wasserversorgung der Bevölkerung eine Konzessionsabgabe von 15 %, die für Gemeinden mit 100.001 bis 500.000 Einwohnern nach einer Konzessionsabgabenanordnung aus dem Jahr 1941 als angemessen gilt. Das Finanzamt wollte nur 12 % anerkennen, die für Gemeinden mit einer Einwo...