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Polen; | Abkommen mit der BRD über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen
Das in Danzig am 30. 4. 1999 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen ist nach seinem Art. 13 Abs. 1 am 23. 5. 2002 in Kraft getreten. Es wurde im BGBl 2002 II S. 1868 ff. veröffentlicht.