„Steuererklärungen 2011”
ELSTER lernt fliegen
Es ist das Fernziel der Finanzverwaltung: – ELSTER – die elektronische Steuer erklärung und der vollständige Verzicht auf Papierbelege. Diesem Ziel ist sie ein gutes Stück näher gekommen. Die gesetzliche Verpflichtung, Steuerdaten elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln, ist erheblich erweitert worden. Waren bisher nur Unternehmer und Arbeitgeber verpflichtet, ihre Steueranmeldungen elektronisch zu übermitteln, müssen ab dem Besteuerungsjahr 2011 auch viele Jahressteuererklärungen elektronisch abgegeben werden. Erstmals mit der Einkommensteuererklärung 2011 sind Personen, die Gewinneinkünfte erzielen, zur elektronischen Übermittlung verpflichtet. Davon betroffen sind also Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit. Ebenfalls elektronisch übermittelt werden müssen Umsatzsteuererklärungen für Besteuerungszeiträume, die nach dem enden, Körperschaftsteuererklärungen sowie Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ab dem Veranlagungszeitraum 2011, Gewerbesteuererklärungen und Erklärungen für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags ab dem Erhebungszeitraum 2011, Feststellungserklärungen für nach dem beginnende Feststellungszeiträume sowie bei Einnahmenüberschussrechnungen die Anlage EÜR für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen. Die Finanzverwaltung lobt die Vorteile von ELSTER und verspricht viel: schnellere Bearbeitung, komfortable Zusatzfunktionen, Plausibilitätsprüfungen, fehlerfreie Daten, maximale Sicherheit. Doch die Beraterschaft treibt eine ganz andere Frage um: Besteht die Gefahr einer möglichen Beihilfe zur Steuerhinterziehung? Die elektronischen Steuererklärungen werden ja nicht von den Mandanten unterschrieben. Der Steuerberaterverband Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. rät daher, sich die Daten vor der Übermittlung an das Finanzamt schriftlich von den Mandanten freigeben zu lassen. Nach Ansicht von Wenzel (NWB 11/2012 S. 905) kann eine strafrechtliche Relevanz jedoch nur bestehen, wenn der Steuerberater weiß oder es für sehr wahrscheinlich hält, dass er seinem Mandanten bei der Hinterziehung hilft. – Ganz flügge ist ELSTER allerdings noch nicht: Die ebenfalls vorgesehene elektronische Übermittlung von Einkommensteuererklärungen mit Gewinneinkünften für beschränkt Steuerpflichtige sowie von Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung mit mehr als zehn Beteiligten startet – aus technischen Gründen – erst später.
Mit den materiell-rechtlichen Fragestellungen der Steuererklärungen 2011 befassen sich die Autoren dieses Schwerpunkthefts. Den Anfang macht Sowinski mit der Einkommensteuer auf Seite 1298. Die bei der Körperschaftsteuer zu beachtenden Besonderheiten erläutern Kröner/Fußbroich auf Seite 1338. Es folgen die Neuerungen bei der Gewerbesteuer, die Rengier auf Seite 1355 darstellt. Last, not least der Beitrag von Robisch/Greif zur Umsatzsteuer auf Seite 1372.
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2012 Seite 1281
NWB TAAAE-06587