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IWB Nr. 7 vom Seite 262

Grundfreiheitenschutz für die Vererbung von Drittstaatenvermögen?

Schlussanträge von GAin Verica Trstenjak in der Rs. C-31/11, Marianne Scheunemann

Prof. Dr. Otmar Thömmes

In dem Verfahren Rs. C-31/11 (Scheunemann) vor dem EuGH geht es um die Frage, ob für die Vererbung einer 100 %igen Beteiligung an einer kanadischen Kapitalgesellschaft durch einen im Inland wohnhaften Erblasser an seine ebenfalls im Inland wohnende Tochter bestimmte vom Gesetz nur für Inlandsfälle vorgesehene erbschaftsteuerliche Vergünstigungen aus Gründen des unionsrechtlichen Beschränkungsverbots in Anspruch genommen werden können. Die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Kapitalverkehrsfreiheit, die im Gegensatz zu den übrigen Grundfreiheiten des Vertrages auch die Übertragung von Vermögen in Drittstaaten erfasst, auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer geltend gemacht werden kann, wird durch die in Kürze zu erwartende Entscheidung des Gerichtshofes eine weitere Klärung erfahren.

I. Zu dem Ausgangsrechtsstreit vor dem II. Senat des BFH

[i]Vererbung einer 100 %igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft In dem Ausgangsrechtsstreit vor dem II. Senat geht es um eine in Deutschland wohnhafte Alleinerbin ihres im Februar 2007 verstorbenen, zum Todeszeitpunkt ebenfalls in Deutschland wohnhaften Vaters, zu dessen Nachlass eine 100 %ige Beteiligung an einer kanadischen Kapitalgesellschaft gehörte. Da die Gesellschaft wed...