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Grunderwerbsteuer; | Anteilsvereinigung bei „Downstream”-Übertragung
Die erstmalige Übertragung aller Anteile der von einer Konzernmutter gehaltenen Anteile an Gesellschaften mit Grundvermögen auf eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Konzernmutter unterliegt auf der Ebene der Tochtergesellschaft der GrESt nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG. Eine Anrechnung früherer im Konzernbereich entstandener GrESt über § 1 Abs. 6 GrEStG scheidet aus ( GrE, F, EFG 2002, 573). •Hinweis: Im Streitfall brachte die Klin., eine AG, ihre 100 %ige Beteiligung an vier Firmen im Rahmen einer Kapitalerhöhung in eine andere 100 %ige Tochtergesellschaft ein. Diese wurde später mit der Klin. verschmolzen. Die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG sind erfüllt: Gehört zum Vermögen einer Gesellschaft ein inl. Grundstück, so unterliegt u. a. ein Rechtsgeschäft der GrESt, das den Anspruch auf Übertragung aller Anteile...