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FG Mecklenburg-Vorpommern 06.03.2002 1 K 568/00, IWB 14/2002

Umsatzsteuer; | Leistungsaustausch bei einer Abrissverpflichtung

Bei einer im Rahmen einer Privatisierung durch die Treuhandanstalt durch den Erwerber eingegangenen Abrissverpflichtung bestimmter zum erworbenen Unternehmen gehörender Baulichkeiten gegen Anrechnung der Abrisskosten auf den Kaufpreis kann es an einem Leistungsaustausch i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 9 UStG fehlen (FG Me-Vorp., Urt. v. 1 K 568/00 - Rev. eingelegt, Az. des BFH: V R 17/02; EFG 2002 S. 721).

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