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InfoCenter - Stand: 01.03.2024

Sachanlagen (IFRS)

Prof. Dr. Carsten Theile

1. Definition und Standard

Sachanlagen sind materielle Vermögenswerte, die ein Unternehmen

  • für Zwecke der Herstellung oder der Lieferung von Gütern und Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke besitzt und

  • die erwartungsgemäß länger als eine Periode genutzt werden.

Darunter fallen – wie nach HGB – bspw. Fabrikhallen, Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Der Standard zur Bilanzierung von Sachanlagen ist IAS 16. Der Standard regelt

  • die Abgrenzung von anderen Vermögenswerten,

  • den Ansatz,

  • die Erstbewertung,

  • die planmäßige Folgebewertung und

  • die Anhangangaben.

Ausweisfragen (Bilanz und GuV) sind Gegenstand von IAS 1, während Wertminderungen (außerplanmäßige Abschreibungen) in IAS 36 geregelt werden.

2. Abgrenzung der Sachanlagen von anderen Vermögenswerten

2.1. Anlageimmobilien

Grundstücke oder Gebäude(teile), die

  • zur Erzielung von Miet- und Pachterträgen oder

  • zur Wertsteigerung

gehalten werden und damit nicht der Produktion, der Verwaltung oder dem Handel dienen, unterliegen als Anlageimmobilien (Investment Properties) den Regelungen des IAS 40 und nicht denen des IAS 16.

Für solche Anlageimmobilien besteht ein Bewertungswahlrecht: Es kann im Grundsatz einheitlich für alle Anlageimmobilien gewählt werden zwischen der

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