Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude in Sanierungsgebieten
Leitsatz
Nach § 10f Abs. 5, Abs. 1 EStG sind grundsätzlich nur Herstellungskosten an einem im Sanierungsgebiet liegenden, (bereits)
bestehenden Gebäude begünstigt, nicht hingegen der Neubau oder wie der Aufbau von Gebäuden.
Eine neu erstellte Eigentumswohnung in einem bereits vorhandenen Gebäude fällt nicht unter die Vergünstigungen des § 10f
Abs. 1 i.V.m. 5 EStG.
Die verbindlichen Feststellungen der Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG sind auf die anhand der Satzung der jeweiligen Gemeinde
zu treffenden Feststellungen beschränkt. Die Bindungswirkung erstreckt sich nicht darauf, ob auch Modernisierung und Instandsetzungsmaßnahmen
i.S.d. § 177 BauGB oder solche Maßnahmen im Sinne des Satzes 2 durchgeführt worden sind, die zur Erhaltung, Erneuerung und
funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes im Sinne des Satzes 1 dienen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 828 Nr. 9 StBW 2012 S. 344 Nr. 8 OAAAE-06032
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