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FG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss v. - 1 V 656/08

Gesetze: EStG 2002 § 7g Abs. 3, EStG 2002 § 7g Abs. 7 S. 1, EStG 2002 § 7g Abs. 7 S. 2 Nr. 2, EStG 2002 § 7g Abs. 7 S. 2 Nr. 3, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1

GmbH & Co. KG als „Existenzgründerin” im Bereich der Ansparrücklage

Leitsatz

Auch wenn die Rechtsform der GmbH & Co. KG in § 7g Abs. 7 EStG 2002 nicht ausdrücklich aufgeführt ist, so ist gleichwohl ernstlich zweifelhaft, ob eine GmbH & Co. KG auch dann nicht als Existenzgründerin i.S. d. § 7g Abs. 7 S. 2 EStG 2002 anzuerkennen ist, wenn die einzige Gesellschafterin der Komplementär-GmbH sowie einzige Kommanditistin unstreitig eine Existenzgründerin ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
LAAAE-06007

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