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Aktuell anhängige Verfahren zur Geldanlage
Wann Sparer ihre Steuerbescheide offen halten sollten
Die Hauptstreitpunkte in den zahlreichen anhängigen Verfahren vor dem BVerfG, EuGH und BFH zur privaten Geldanlage beziehen sich zwar zumeist auf §§ 20, 32d EStG, aber im Trend auch zunehmend auf AO, InvStG, ErbStG, UStG sowie zu den Regeln bei geschlossenen Fonds, wobei die Fragen zu den neuen Vorschriften zur Abgeltungsteuer einen immer breiteren Rahmen einnehmen. Ihre Mandanten sollten sich daher die über § 363 AO bestehenden Möglichkeiten auf ein Ruhen des Einspruchsverfahrens kraft Gesetzes nicht entgehen lassen, um am möglichen positiven Ausgang der Prozesse zu partizipieren. Der Beitrag soll Ihnen einen Überblick über die derzeit strittigen Sachverhalte mit Praxisrelevanz für Privatanleger geben, damit die Bescheide zu den einzelnen Punkten weitestgehend offen bleiben können.
Weitere praxisrelevante Sachverhalte im Überblick:
I. Das ruhende Verfahren
Die hohe Zahl anhängiger Einsprüche resultiert nicht zwingend aus vielen Fehlern des Finanzamts oder der schleppenden Bearbeitung von Rechtsbehelfen und Klagen, sondern vorrangig aus dem Hinweis auf ein anhängiges Musterverfahren. Immer mehr Steuerpflichtige hängen sich an ein Verfahren Dritter an, um vom positiven Aus...