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Kapitalvermögen
Steuerpflicht von Erstattungszinsen verfassungsgemäß?
In einem AdV-Verfahren entschied der BFH im Dezember 2011, es sei ernstlich zweifelhaft, ob 2008 zugeflossene Erstattungszinsen zur Einkommensteuer der Jahre 2001 bis 2003 als Einnahmen aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i. d. F. des JStG 2010 vom (BGBl 2010 I S. 1770) der Steuer unterliegen. Die Zweifel bestünden insbesondere wegen der rückwirkenden Anwendung der Vorschrift.
Problemstellung
Unter Aufgabe seiner langjährigen Rechtsprechung gelangte der (BStBl 2011 II S. 503) zu der Auffassung, Erstattungszinsen, die das Finanzamt an den Steuerpflichtigen zahle, unterlägen beim Empfänger nicht der Besteuerung, soweit sie auf Steuern entfielen, die gem. § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar seien. Zur Begründung verwies der BFH darauf, dass für bestimmte Steuern in § 12 Nr. 3 EStG nicht lediglich ein gesetzliches Abzugsverbot geregelt sei, sondern dass die Norm diese Steuern schlechthin dem nichtsteuerbaren Bereich zuweise. Diese gesetzgeberische Grundentscheidung strahle auf den umgekehrten Vorgang der Erstattung solcher Steuern in der Weise aus, dass sie dem Steuerpflichtigen nicht „im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7” zuflössen. Dasselbe gelte für die Erstattungsz...