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Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAE-05856 Der Non-Profit-Bereich hat die mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom neu eingeführte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) für sich entdeckt. Zu den bisherigen Rechtsformen des gemeinnützigen Vereins, der gemeinnützigen Stiftung und der gemeinnützigen GmbH stellt die gemeinnützige Unternehmergesellschaft eine neue und wichtige Alternative dar, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut. Für ihre Gründung sind einige wichtige Besonderheiten zu beachten.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 14/2012 S. 1167.
Rechtsformvergleich
[i]Wahl der richtigen RechtsformDer gemeinnützige Verein benötigt mindestens sieben Gründungsmitglieder, was für Gründer, die alleine oder mit weniger Personen gemeinnützig tätig werden, oder für gemeinnützige Körperschaften, die eine gemeinnützige Tochtergesellschaft gründen wollen, ein Hindernis darstellt. Die gemeinnützige Stiftung ist im Hinblick auf Gründung und Verwaltung aufwendig und bedarf i. d. R. einer beträchtlichen Kapitalausstattung; sie unterliegt zudem der Stiftungsaufsicht. Auch die gemeinnützige GmbH erfordert mit dem Mindeststammkapital von 25.000 € eine erheblic...