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Niedersächsisches FinMin 28.03.2002 S 1300 - 24 - 33 31, IWB 12/2002

Steuerrecht; | Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen

Mit Erl. v. - S 1300 - 24 - 33 31 - hat das Nds. FinMin im Zuge der Währungsumstellung Punkt 5 des Erl. v. - S 1300 - 24 - 33 - mit Wirkung ab wie folgt geändert: Zur Verkürzung der Bearbeitungsfristen und zum Abbau von Bearbeitungsrückständen sollten zukünftig Anfragen nur gestellt werden, wenn eine steuerliche Auswirkung von mehr als 5 000 Euro und/oder in Bezug auf ein und dieselbe ausl. Firma Betriebsausgabenabzüge bei mehreren inl. Steuerpflichtigen von insges. über 10 000 Euro zu vermuten und/oder Dauersachverhalte (z. B. Arbeitnehmerverleih/Werkvertrag, Neuaufnahme von ausl. Firmen u. Ä.) gegeben sind.

[vW]