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Umsatzsteuer | Steuerbarkeit des „Weiterverkaufs” von Künstlern und Künstlerprogrammen
Mit wird Abschn. 12.5 Abs. 4 UStAE wie folgt gefasst: „(4) Werden bei Theatervorführungen und Konzerten mehrere Veranstalter tätig, kann nur der Veranstalter die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen, der die Eintrittsberechtigung verschafft. Bei Tournee-Veranstaltungen steht deshalb die Steuerermäßigung regelmäßig nur dem örtlichen Veranstalter zu. Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen ebenfalls die Umsätze von Ticket-Eigenhändlern aus dem Verkauf von Eintrittsberechtigungen. Auf Vermittlungsleistungen ist die Steuerermäßigung hingegen nicht anzuwenden.” Dieses Schreiben ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem ausgeführt werden. Für vor dem ausgeführte Leistungen der Tournee-Veranstalter wird es nicht beanstandet, wenn diese den ermäßigten Umsatzsteuersatz anwenden bzw. angewandt ha...