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Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Rechtsformen im gemeinnützigen Sektor
Der Non-Profit-Bereich hat die mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) zum neu eingeführte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) für sich entdeckt. Zu den bisherigen Rechtsformen des gemeinnützigen Vereins, der gemeinnützigen Stiftung und der gemeinnützigen GmbH stellt die gemeinnützige Unternehmergesellschaft eine wichtige Alternative dar, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut. Der folgende Beitrag zeigt auf, in welchen Fällen die Rechtsform der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) interessant sein kann, und gibt einen Überblick über die wesentlichen Bestimmungen, die für die Gründung einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft zu beachten sind.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Einführung
[i]Auch Gründer im gemeinnützigen Bereich müssen die richtige Rechtsform wählenFür jeden Unternehmensgründer, der sich mit einer Geschäftsidee am Markt beteiligen will, stellt sich zu Beginn der Tätigkeit die Frage nach der Wahl der richtigen Rechtsform. Nichts anderes gilt für Gründer, die mit ihrem Gründungsvorhaben auf dem gemeinnützigen Sektor tätig werden wollen. Auch sie müssen für ihr Vorhaben die Rechtsf...