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Versteuerung von Scheinrenditen aus Schneeballsystemen
FG Saarland hat in einem Aussetzungsverfahren erneut gegen den BFH entschieden
Nach mittlerweile wohl gefestigter BFH-Rechtsprechung haben Anleger, die ihr Geld in betrügerischen Schneeballsystemen verloren haben i. d. R. auch noch erhebliche Kapitaleinkünfte aus beim Anlagebetrüger stehen gelassenen und dann ebenfalls verlorenen – weil niemals erwirtschafteten und nur auf dem Papier existierenden – Erträgen zu versteuern. Gegen diese Rechtsprechung hatten sich in der Vergangenheit sowohl das FG Saarland als auch das FG Rheinland-Pfalz schon mehrmals aufgelehnt. Deren anlegerfreundlichen Urteile wurden jedoch vom BFH aufgehoben. Nun unternimmt das FG Saarland einen erneuten Anlauf und hat einem betrogenen Anleger mit einer interessanten formalen Begründung – nämlich Widersprüchen in der früheren BFH-Rechtsprechung zu ein- und demselben Fall – Aussetzung der Vollziehung gewährt ( NWB CAAAD-96391; Beschwerde beim BFH unter VIII B 176/11 eingelegt).
I. Betrügerische Schneeballsysteme
Sie heißen Ambros, Phoenix, CTS oder Madoff und Kiener. Ihre verschachtelten Firmengeflechte haben ihren Sitz oft in schillernden Steueroasen (aber auch mal im beschaulichen Saarlouis) und sie werben mit Mondrenditen i...