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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 2 K 728/2009

Gesetze: FGO §§ 110 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2

Vorsteuerabzug für Aufwendungen betreffend eines bebauten Grundstücks - Unzulässige Klage

Leitsatz

Nach § 110 Abs. 1 Nr. 1 FGO binden rechtskräftige Urteile die Beteiligten, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist. Der Streitgegenstand ergibt sich unter Berücksichtigung des Sachverhalts, der der Entscheidung zugrunde lag.

Über die Frage des Vorsteuerabzugs für Aufwendungen betreffend des bebauten Grundstücks hat das Finanzgericht Nürnberg in seinem Urteil vom (Az. 2 K 1742/2007) abschließend und rechtskräftig entschieden. Der damalige Entscheidungsgegenstand ist mit dem des vorliegenden Verfahrens identisch.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAE-05684

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