1. Hat die Berichtigung des
geschuldeten Steuerbetrages gem.
§ 17 Abs. 1 Satz 1
UStG aufgrund einer Minderung der Bemessungsgrundlage im
Falle von Preisnachlässen, die eine Einkaufsgenossenschaft (Zentralregulierer)
ihren Mitgliedern zusätzlich zu dem von den Warenlieferanten an die Mitglieder
eingeräumten Skonto für den Warenbezug gewährt (sog. Zusatzskonto - vgl.
,
BStBl 2008 II S. 997), unter Berücksichtigung des für
die von dem Zentralregulierer erbrachten Vermittlungsleistungen geltenden
Regelsteuersatzes zu erfolgen?
2. Ist ein "Durchgriff" auf den für die
vermittelten Leistungen geltenden (teilweise) ermäßigten Steuersatz vorgesehen
und auch unter dem Gesichtspunkt der "Neutralität der Umsatzsteuer"
geboten?
Das Verfahren ruht gemäß
bis
zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache
Ibero Tours GmbH.
Das Verfahren V R 3/12 wurde mit Beschluss vom wieder aufgenommen.
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