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BFH  - VIII R 6/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 15 Abs 3 Nr 1, EStG § 15 Abs 1 Satz 1 Nr 1, EStG § 18 Abs 1 Nr 1 Satz 1, GewStG § 11 Abs 1 Satz 3 Nr 1

Rechtsfrage

1. Tritt bei einer in der Hauptsache freiberuflich tätigen Rechtsanwaltssozietät die Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG ein, wenn ein die gleiche Qualifikation wie die Gesellschafter der Sozietät aufweisender, in der Sozietät angestellter Rechtsanwalt im Rahmen seines Anstellungsverhältnisses eigenverantwortlich als Treuhänder und Insolvenzverwalter tätig wird und der hieraus erzielte Umsatz zu einem gewerblichen Anteil in Höhe von 1,81 % bzw. 2,68 % der Gesamtumsätze führt?

2. Kann die gewerbesteuerrechtliche Freibetragsregelung des § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG als Orientierung für die Bildung einer Geringfügigkeitsgrenze zur Abgrenzung von freiberuflichen und gewerblichen Einkünften dienen?

Abfärbetheorie; Abgrenzung; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Freiberufliche Einkünfte; Geringfügigkeit; Gewerbesteuerpflicht; Insolvenzverwalter; Rechtsanwalt; Treuhänder

Fundstelle(n):
GAAAE-05589

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