Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitsrecht; | Niederlassungsfreiheit
Der EuGH hat in der Rs. C-145/99 (Kommission / Italien) mit Urteil v. wie folgt entschieden: Die Italienische Republik hat gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 52 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 EG und 49 EG) sowie der Richtlinie 89/48/EWG des Rates v. über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, verstoßen, indem sie (a) unter Verstoß gegen Art. 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 49 EG) für Rechtsanwälte, die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen sind und ihre Tätigkeit in Italien im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs ausüben, ein allgemeines Verbot aufrechterhält, in Italien über die zur Erbringung ihrer Dienstleistungen erforderliche Infrastruktur zu verfügen, (b) die Rechtsanwälte unter Verstoß gegen Art. 52 EG-Vertrag (nach Än...