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Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer; | keine Organträgereigenschaft einer KG durch konzernleitende Tätigkeit ihres Gesellschafters
(1) Es ist zweifelhaft, ob einer KG die gewerbliche Tätigkeit als Holding durch die Leitungstätigkeit ihres Gesellschafters dadurch vermittelt wird, dass dieser die Anteile an den abhängigen Unternehmen im Sonderbetriebsvermögen der KG hält. (2) Zu den Voraussetzungen einer geschäftsleitenden Holding als gewerbliches Unternehmen (Nds. , EFG 2002, 43). •Hinweis: Im Streitfall ging es um die Frage, ob zwischen Besitz- und Betriebsgesellschaft (Betriebsaufspaltung) eine ertragsteuerliche Organschaft besteht. Nach der BFH-Rspr. (vgl. Urt. v. - I R 110/99, BStBl 1990 II, 24) ist für die wirtschaftliche Eingliederung der Betriebs- in die Besitzgesellschaft erforderlich, dass das Besitzunternehmen neben der Verpachtung von wesentlichen Betriebsgrundlagen eine eigene, nicht nur völlig unter...