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Arbeitsrecht; | Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit im Rahmen der Entsendung von Arbeitnehmern
In der Rs. C-164/99 hat der wie folgt entschieden: (1) Bei der Entscheidung, ob die durch den Aufnahmemitgliedstaat erfolgende Anwendung einer nationalen Regelung, die einen Mindestlohn vorsieht, auf in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Dienstleistende mit Art. 59 EGV (nach Änderung jetzt Art. 49 EGV) und 60 EGV (jetzt Art. 50 EGV) vereinbar ist, müssen die nationalen Behörden und ggf. die nationalen Gerichte prüfen, ob diese Regelung bei objektiver Betrachtung den Schutz der entsandten Arbeitnehmer gewährleistet. Dabei kann die erklärte Absicht des Gesetzgebers zwar nicht ausschlaggebend sein, aber gleichwohl einen Anhaltspunkt für das mit dieser Regelung verfolgte Ziel darstellen. (2) Es stellt eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit dar, wenn ein inländischer Ar...