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NWB BB 4/2012 S. 100

IDW ES 9: Bescheinigung zum Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO

Das neue Insolvenzrecht tritt zum in Kraft. Die Neuregelungen sollen dazu beitragen, dass Unternehmen frühzeitiger als bisher mit den Instrumenten der Insolvenzordnung saniert werden können. Dazu gehört auch das neu geschaffene Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO. Ein Schuldner kann künftig bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder bei Überschuldung innerhalb von drei Monaten frei von Vollstreckungsmaßnahmen in Eigenverwaltung einen Insolvenzplan ausarbeiten. Dabei wird der Schuldner unter die Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters gestellt. Der Schuldner kann das Schutzschirmverfahren nur dann nutzen, wenn er dem Gericht zusammen mit dem Eröffnungsantrag eine Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters, Rechtsanwalts oder einer Person mit vergleichbarer Qualifikation vorlegt. Aus dieser muss hervorgehen...