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IWB 4/2002

Schweiz; | Zinssätze für die Berechnung der geldwerten Leistungen

Die Gewährung unverzinslicher oder ungenügend verzinster Vorschüsse an Aktionäre/Gesellschafter oder an ihnen nahestehende Dritte stellt eine geldwerte Leistung dar. Dasselbe gilt für übersetzte Zinsen, die auf Guthaben der Beteiligten oder ihnen nahestehenden Personen vergütet werden. Solche geldwerten Leistungen unterliegen gem. Art. 4 Abs. 1 Buchst. b VStG (Bundesgesetz über Verrechnungssteuer v. ) und Art. 20 Abs. 1 VStV (Vollziehungsverordnung v. ) der Verrechnungssteuer von 35 % und sind auf Formular 102 spontan anzumelden. Eine tabellarische Aufstellung der für die Bemessung laut der Eidg. Steuerverwaltung seit relevanten Zinssätze findet sich in Ausgabe 2/2002 der ”Tax Facts” (herausgegeben von der Tax Expert International AG, Zürich/Zug).

[WZ]