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Umsatzsteuer; | § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG EG-rechtswidrig?
(1) Die Regelung des § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG, wonach im Fall des überhöhten USt-Ausweises (§ 14 Abs. 2 UStG) die Steuer nicht im Zeitpunkt der Abrechnung, sondern im Voranmeldungszeitraum der ausgeführten Leistung entsteht, steht nicht im Einklang mit Art. 10 Abs. 1a der 6. EG-Richtlinie. (2) Der Ausweis von USt in einer Rechnung stellt auch dann keinen überhöhten Steuerausweis i. S. des § 14 Abs. 2 UStG dar, wenn im Zeitpunkt der Abrechnung bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist (Nds. , EFG 2001, 1576). •Hinweis: Im Streitfall brachte der Kl. sein Einzelunternehmen in eine GmbH ein, unterwarf die Einbringung jedoch nicht der USt. Erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist stellte er der GmbH eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis aus. Das FA änderte die ursprüngliche USt-Festsetzung des Kl. nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO und erfasste die ausgewiesene USt nach § 14 Abs. 2 UStG. Das FG lehnte ein...