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Doppelbesteuerung; | Behandlung von Ruhegehaltszahlungen
Mit Erl. v. - S 1301 - 625 - 333 hat das Nds. Finanzministerium für die Steuerfreistellung von Ruhegehaltszahlungen deutscher Arbeitgeber an im Ausland wohnhafte ehemalige Arbeitnehmer nach den Doppelbesteuerungsabkommen ergänzend zu seinem Erl. v. - S 1301 - 625 - 3321 auf Antrag der betroffenen Arbeitgeber ferner das folgende vereinfachte Verfahren zugelassen: In Altfällen, in denen ehemalige Arbeitnehmer bereits vor dem ihren Wohnsitz in ihren Heimatstaat zurückverlegt haben, reicht es für die Steuerfreistellung aus, wenn der Arbeitgeber dem Finanzamt entsprechend dem Erl. v. jährlich die nach Ländern sortierten Listen der Versorgungsempfänger übersendet, die anschließend an die betreffenden Wohnsitzstaaten weitergeleitet werden. Eines besonderen Ansässigkeitsnachweises bedarf es in...