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Die Honorarvereinbarung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAE-04789 Der Abschluss einer Honorarvereinbarung stellt für Steuerberater häufig eine Herausforderung dar. Mindestinhalt ist die korrekte Bezeichnung der Parteien, eine exakte Beschreibung des Auftragsinhalts und die dafür zu zahlende Vergütung. Darüber hinaus ist die Höhe der Vergütung genau zu bezeichnen. Werden Vorschusszahlungen oder die Abrechnung von Teilleistungen vereinbart, sollte auch dies aufgenommen werden, ebenso wie die Fälligkeit der Vergütung und – in Fällen, wo es sinnvoll und erforderlich erscheint – die Möglichkeit des Steuerberaters, seine Tätigkeit einzustellen, bis die vereinbarte und fällige Vergütung vom Mandanten zum Ausgleich gebracht worden ist. Honorarvereinbarungen unterscheiden sich danach, ob die zu vergütende Tätigkeit zu den Vorbehaltsaufgaben gem. § 33 StBerG gehört oder ob es sich um eine vereinbare Tätigkeit nach § 57 Abs. 3 StBerG handelt.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 13/2012 S. 1096.
Verträge nach der StBGebV
Vergütungsvereinbarungen nach der StBGebV unterliegen einigen Besonderheiten. Allen voran sollte die Vereinbarung unbedingt als „Vergütungsvereinbarung” bezeichnet sein. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass...