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Track 21 | § 6b-Rücklage: EU-Rechtswidrigkeit des Inlandsbezugs auf dem Prüfstand
Das FG Niedersachsen hat entschieden, dass § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG keine Zugehörigkeit eines Reinvestitionsguts zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte erfordere. Die Übertragung stiller Reserven sei auch auf Wirtschaftsgüter in einer Betriebsstätte im Gemeinschaftsgebiet möglich. Das FG holte keine Vorabentscheidung des EuGH ein, sondern ermöglichte die Revision beim BFH, die jetzt anhängig ist.
Die Übertragung stiller Reserven ist nach § 6b EStG auch dann möglich, wenn das neu angeschaffte Wirtschaftsgut nicht zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Inland gehört, sondern im EU-Gemeinschaftsgebiet investiert wird. Das hat aktuell das Niedersächsische Finanzgericht entschieden.
Nach § 6b EStG können unter bestimmten Voraussetzungen stille Reserven steuerfrei von veräußerten Wirtschaftsgütern übertragen werden auf andere neu angeschaffte Reinvestitionsgüter. Diese Übertragung der stillen Reserven kann auf zweierlei Art erfolgen. Der Steuerpflichtige kann entweder den Veräußerungsgewinn im Wirtschaftsjahr der Veräußerung von den Anschaffungskosten für ein neu angeschafftes Wirtschaftsgut abziehen. Oder er bildet eine gewinnmindernde Rücklage und überträgt die st...