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Gesellschaftsrecht | Keine Eintragungsfähigkeit eines Testamentsvollstreckervermerks in die Gesellschafterliste
Das Registergericht ist berechtigt, eine Gesellschafterliste zurückzuweisen, die einen Testamentsvollstreckervermerk enthält. Im Streitfall enthielt die nach dem Tod eines GmbH-Gesellschafters beim Handelsregister eingereichte Gesellschafterliste anstelle des verstorbenen Gesellschafters dessen Erben in Erbengemeinschaft sowie den Vermerk „Testamentsvollstreckung als Dauertestamentsvollstreckung ist angeordnet. Gemeinschaftlich zur Vertretung berechtigte [i]Zum BGH-Beschluss vom 20. 9. 2011 - II ZB 17/10 s. Jeep, NWB 2012 S. 126Testamentsvollstrecker sind ...”. Das Registergericht durfte die Aufnahme der Gesellschafterliste im Hinblick auf die strenge Formalisierung des Registerrechts zurückweisen, da einem Hinweis auf Testamentsvollstreckung der Grundsatz der Registerklarheit entge...