Pauschale Abgeltung der Ansprüche des überlebenden Ehegatten auf
Zugewinnausgleich und Pflichtteil in einem Vergleich ohne Unterscheidung nach
Anspruchsgrund rechtfertigt nicht die Annahme eines anteiligen
Verzichts
Leitsatz
Werden die Ansprüche des
überlebenden Ehegatten auf den Zugewinnausgleich und den Pflichtteil in einem
Vergleich mit dem Erben ohne Unterscheidung nach dem Anspruchsgrund mit einer
pauschalen, den Zugewinnausgleichsanspruch übersteigenden Zahlung abgegolten,
rechtfertigt dies nicht die Annahme eines anteiligen Verzichts auf den
steuerfreien Zugewinnausgleichsanspruch mit der Folge einer entsprechenden
Erhöhung des realisierten steuerpflichtigen Pflichtteilsanspruchs.
Die vom Erblasser herrührenden
Zugewinnausgleichsverbindlichkeiten sind außererbrechtliche Verbindlichkeiten,
über deren Höhe die beteiligten Vertragsparteien nicht in einem zur Beilegung
eines Erbrechtsstreits getroffenen Vergleich mit erbschaftsteuerrechtlicher
Wirkung disponieren können.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 1199 Nr. 19 ErbBstg 2012 S. 183 Nr. 8 ErbStB 2012 S. 139 Nr. 5 YAAAE-04692
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