Keine Abzugsbeschränkung nach § 10 Abs. 6 ErbStG bei Schenkung unter Leistungsauflage
Leitsatz
Erwirbt der Beschenkte Kommanditanteile im Zuge einer der gemischten Schenkung gleichgestellten Schenkung unter Leistungsauflage
durch Einräumung einer Leibrente im Jahre 2009, bestehen bei summarischen Prüfung im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung
ernstliche Zweifel daran, ob die Gegenleistung (die Leibrente) nach Maßgabe des § 10 Abs. 6 S. 4 ErbStG i. d. F. v.
gekürzt werden kann. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind die Abzugsbeschränkungen der Vorschrift im Falle der gemischten
Schenkung bzw. der Schenkung unter Leistungsauflage nicht anzuwenden, da die Belastung bereits bei Feststellung der Bereicherung
nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu berücksichtigen ist (vgl. den einen Vertrauenstatbestand schaffenden
koordinierter Ländererlass v. , BStBl I 2009, 713).
Tatbestand
Fundstelle(n): DStR 2012 S. 8 Nr. 32 DStRE 2012 S. 1065 Nr. 17 DStZ 2012 S. 99 Nr. 4 EFG 2012 S. 530 Nr. 6 ErbBstg 2012 S. 182 Nr. 8 ErbStB 2012 S. 138 Nr. 5 KÖSDI 2012 S. 17888 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 6/2012 S. 454 StBW 2012 S. 297 Nr. 7 Ubg 2012 S. 646 Nr. 9 ZAAAE-04683
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