Haftungsinanspruchnahme des Vorstands einer AG bei
Insolvenzplanverfahren der AG bei vorheriger Nichteinhaltung der Pflicht zur
wahrheitsgemäßen und rechtzeitigen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
Leitsatz
1. Mit Eintritt der formellen
Rechtskraft der gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans einer AG kann die
Erfüllung einer planunterworfenen Steuerforderung in der die vereinbarte Quote
übersteigenden Höhe lediglich nicht mehr durchgesetzt werden. Die in
§ 254 Abs. 1 InsO
festgeschriebenen Rechtswirkungen stehen, soweit sie die vereinbarte Quote
übersteigen, damit einer Erfüllung i. S. d. § 44 Abs. 2
S. 1 und
S. 2 AO
nicht gleich.
2. Einem Haftungsbescheid steht nicht
entgegen, dass der ihm zu Grunde liegende Steueranspruch aufgrund eines
Insolvenzplans gem. § 254 Abs. 1 S. 1
InsO als erlassen gilt, wenn der
Haftungsbescheid zum Zeitpunkt, zu dem die Wirkungen des Insolvenzplans
eintraten, bereits ergangen war.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 905 Nr. 10 ZIP 2012 S. 1191 Nr. 24 UAAAE-04676
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