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SteuerStud Nr. 4 vom Beilage Seite 1

Aktuelles zur Umsatzsteuer 2011/2012

von Dipl.-Finanzwirt Ralf Walkenhorst, Ibbenbüren

I. Gesetzliche Änderungen

1. Jahressteuergesetz 2010

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 vom , BGBl 2010 I S. 1768, wurden in Artikel 4 Änderungen des Umsatzsteuergesetzes und in Artikel 5 Änderungen der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung beschlossen.

Das Umsatzsteuergesetz i. d. F. der Bekanntmachung vom (BGBl 2005 I S. 386), das zuletzt durch Art. 2 Abs. 5 des Gesetzes vom (BGBl 2010 I S. 1112) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 3g wird wie folgt gefasst:
„§ 3g Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte”
b) Folgende Angabe wird angefügt:
„Anlage 3 (zu § 13b Absatz 2 Nummer 7) Liste der Gegenstände im Sinne des § 13b Absatz 2 Nummer 7.”

Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen an die geänderte Überschrift des § 3g UStG und an die eingefügte Anlage 3 zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG.

Die Änderungen sind am in Kraft getreten.

2. § 1a Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
„(4) Der Erwerber kann auf die Anwendung des Absatzes 3 verzichten. Als Verzicht gilt die Verwendung einer dem Erwerber erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gegenüber dem Lieferer. Der Verzicht bindet den Erwerber mindestens für zwei Kalenderjahre.”

Zwischenunternehmerische Warenbewegungen innerhalb der EU sind im Abgangsstaat grundsätzlich umsatzsteuerfrei und unterliegen im Bestimmungsmitglieds...