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Gewerbesteuer | Einstufung einer bestehenden Schuld während ihrer Laufzeit als Dauerschuld; Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen
(1) Nicht der dauernden Verstärkung des Betriebskapitals dienen trotz einer Laufzeit von mehr als einem Jahr solche Schulden, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr eines Unternehmens entstehen, wie z. B. im Streitfall ein streng objektgebundener Immobilienkredit mit einer zehnjährigen Laufzeit betreffend eine geschäftstypische Immobilienveräußerung aus dem Umlaufvermögen des Unternehmens. (2) Ein nicht den Dauerschulden des § 8 Nr. 1 GewStG zuzurechnender „objektgebundener Kredit” liegt jedoch nicht mehr vor – und der Kredit mit einer langjährigen Laufzeit wird somit nachträglich zur Dauerschuld i. S. von § 8 Nr. 1 GewStG i. d. F. vor dem Inkrafttreten der Änderung durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom –, wenn das Unternehmen, eine Immobilien-Projektgesellschaft, auf einem von ihr erworbenen Grund...