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Erlass der Einkommensteuer bei nur teilweiser Abschöpfung eines erlangten Vorteils durch eine Geldbuße
(1) Gemäß der Rechtsprechung des NWB IAAAA-93245, BVerfGE 81 S. 228) hat der Stpfl. nach der Rechtslage vor Einfügung des neuen Satzes 4 in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG durch das StÄndG 1992 einen Anspruch auf Erlass der Einkommensteuer, wenn durch eine Geldbuße der volle wirtschaftliche Vorteil einer illegalen Tat abgeschöpft worden ist und hierbei die auf den zu Unrecht erlangten Vorteil entfallenden Ertragsteuern nicht abgezogen worden sind. (2) Wird der durch eine illegale Handlung erlangte wirtschaftliche Vorteil durch eine Geldbuße aus welchen Gründen auch immer nur teilweise abgeschöpft, führt eine hinzutretende Steuerbelastung dann nicht zu einem verfassungswidrigen Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip, wenn die Summe aus Geldbuße und Steuerbelastung den aus...