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Umsatzsteuer | Keine Berücksichtigung der privaten Kfz-Nutzung bei der Ermittlung des Umsatzes eines Kleinunternehmers
Bei der Prüfung, ob die Umsatzgrenzen für die Beibehaltung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung eingehalten sind (§ 19 Abs. 1 UStG), ist die private Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Pkw nicht zu berücksichtigen (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 UStG).
Die private Kfz-Nutzung könnte allenfalls über § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG einen Umsatz i. S. von § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG darstellen. Die Definition der unentgeltlichen Wertabgabe in § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG setzt jedoch voraus, dass der dem Unternehmen zugeordnete Gegenstand, der für nichtunternehmerische Zwecke verwendet wird, zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung bestand jedoch beim Kauf des Pkw keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug.